Wachstumsbooster beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen
- Felicia Neumann
- 15. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Der Weg für den Wachstumsbooster der Bundesregierung ist frei. Nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025 im Deutschen Bundestag stimmte am 11. Juli 2025 auch der Bundesrat einstimmig zu.
Das beschlossene Reformpaket sieht wesentliche steuerliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und durch bessere Rahmenbedingungen starke Anreize setzen und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen schaffen. Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Verbesserungen vor:
Investitionsanreize durch degressive Abschreibungen: Unternehmen profitieren von degressiven Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.
Senkung der Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz wird schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt beginnend ab 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, um den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen.
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes*: Der Thesaurierungssteuersatz wird in drei Schritten auf 25 Prozent gesenkt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmern und Kapitalgesellschaften aufrechtzuerhalten.
Förderung der E-Mobilität: Der Markthochlauf der E-Mobilität wird durch eine degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge mit einem Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung in Höhe von 75 Prozent unterstützt. Bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird die Bruttolistenpreisgrenze für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Stärkung der Forschung: Die Forschungszulage wird durch eine Erhöhung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags und durch die Ausweitung förderfähiger Aufwendungen gestärkt, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern und um die Standortattraktivität Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb zu steigern.
Solide Finanzierung und langfristige Tragfähigkeit: Die Maßnahmen sind auf eine ausgewogene Steuerpolitik ausgerichtet, die sowohl wirtschaftliche Dynamik als auch Verteilungsgerechtigkeit fördert und die öffentlichen Finanzen langfristig sichert.
*ermäßigter Steuersatz für Gewinne, die im Unternehmen bleiben (thesauriert = einbehalten), statt an die Eigentümer ausgeschüttet zu werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium


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