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  • AutorenbildSietse Holtrop

Entlastungen für produzierende und energieintensive Unternehmen



Anhaltend hohe Strompreise belasten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Das „Strompreispaket“ der Bundesregierung soll stromintensive und produzierende Unternehmen weiter entlasten.

Um Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion wie Aluminiumhütten, Elektrostahlwerke, Chlor- oder Papierhersteller, aber auch das produzierende Gewerbe (wie Bäcker, Fleischer oder Brauer ab einem jährlichen Stromverbrauch von 12,5 MWh) zu entlasten, haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner im November 2023 auf zusätzliche Entlastungen für die nächsten fünf Jahre geeinigt und diese in einem „Strompreispaket“ verankert.

Das steht im neuen Strompreispaket:

Die Stromsteuer wird für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt – auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt: 50 Cent pro Megawattstunde (MWh). Gleichzeitig wird die Zahl der Unternehmen erhöht, die die Entlastungen in Anspruch nehmen dürfen. Bislang waren das rund 30.000 Betriebe.

Für rund 350 deutsche Unternehmen, die besonders stark im internationalen Wettbewerb stehen, soll eine Änderung bei der sogenannten Strompreiskompensation weitere Entlastung bringen. Ihnen wird der durch den jeweiligen Stromerzeuger über den Strompreis weitergeleitete CO2-Preis in Höhe von bis zu 75 Prozent erstattet. Über den Wegfall des so genannten Selbstbehaltes (eine Gigawattstunde pro Anlage) sollen die Entlastungen nochmals ausgeweitet werden. Bislang mussten die Unternehmen die Kosten für den Selbstbehalt selbst tragen.

Regelung zum sogenannten „Super-Cap“ um fünf Jahre verlängert

Die bestehende Regelung zum sogenannten „Super-Cap“ in der Strompreiskompensation soll ebenfalls um fünf Jahre verlängert werden. Sie wird derzeit von rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen in Deutschland in Anspruch genommen und begrenzt die selbst zu tragenden CO2-Kosten der Unternehmen auf maximal 1,5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung. Ausgenommen davon war bisher ein Sockelbetrag von mindestens fünf Euro pro Tonne CO2 beziehungsweise fünf Prozent des Zertifikate-Preises, den die Unternehmen bislang selbst tragen mussten. Die Unternehmen werden durch den Wegfall des Sockelbetrages nun zusätzlich entlastet.

Bundesminister Habeck sagte dazu: „Wir schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die besonders energieintensive Industrie und für das produzierende Gewerbe. Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen. Das sind gute Schritte.“

Für 2024 und 2025 wurde die Absenkung der Stromsteuer bereits gesetzlich geregelt und soll für weitere drei Jahre gelten, wenn die Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt sicher ist. Die Bundesregierung setzt derzeit die verkündete Fortführung und Ausweitung der Strompreiskompensation um. Hierzu wird die Förderrichtlinie des Instruments geändert. Sie muss im Anschluss durch die Europäische Kommission genehmigt werden.

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