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Anpassung des Impressums

  • Autorenbild: Felicia Neumann
    Felicia Neumann
  • 10. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit


Es sind nur ein paar Buchstaben, aber es kann teuer werden: Das Telemediengesetz wurde umbenannt. Seit Mitte Mai 2024 heißt das Telemediengesetz (TMG) Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Typisch ist beispielsweise der Verweis auf § 5 TMG im Impressum. An dieser Stelle muss es nun DDG statt TMG heißen.


Die Lösung: Den Namen des Gesetzes komplett weglassen.


Es besteht keine Pflicht, § 5 DDG im Impressum zu nennen. Inhaltlich müssen die nach § 5 DDG erforderlichen Angaben gemacht werden, aber das Gesetz muss nicht explizit angegeben werden.


 
 
 

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