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Zuschüsse

Der (verlorene) Zuschuss ist per Definition eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Großteil der Möglichkeiten ist in der Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zusammengestellt. Diese ist online verfügbar unter:

http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/foerderdatenbank/wirtschaftliche-foerderung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind eine Art Förderung. I. d. R. handelt es sich hierbei um Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe (einschließlich Fremdenverkehr) in strukturschwachen Regionen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft sowie der Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen.

Gemeint sind damit i. d. R. Gebiete, die entweder eine rückläufige Wirtschaftsstruktur haben bzw. es sich um eine generell strukturschwache Region handelt. In diesen Regionen werden Investitionen gefördert. Förderung als (nicht zurückzahlbarer) Zuschuss. In Abhängigkeit des Fördergebietes variieren die Förderquoten.

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